Gut aussehen
(rb) Damals, als wir jeden Sommer aufs Neue Bundeskanzler Helmut Kohl in der Tagesschau durch den Wolfgangsee im österreichischen Salzkammergut pflügen sahen oder wie er in Strickjacke und robustem Schuhwerk mit anderen Großkopferten umherwanderte, ins Gespräch vertieft über die großen Dinge der damaligen Welt, da wussten wir: Hier machen sich bodenständige Menschen ebensolche Gedanken über unser aller Schicksal. Einen ähnlich beruhigenden Eindruck vermittelt uns die jetzige Kanzlerin, wenn sie mit ihrem sympathisch-bescheidenen Gatten durch die Berge streift, wie befreit in Polohemd und Allwetterjacke.
Das ist zwar ein wenig dröge, gibt uns aber das gute Gefühl, sie ist eine von uns. Nord- und Ostseeurlaube der Spitzenpolitiker wärmen unsere Herzen ebenso wie Ferien in Italien und Frankreich, wenn sie in kleinem Rahmen bleiben.
Und genau da liegt das Problem der heutigen Politiker: Das Volk und die Journalisten gönnen es ihnen mehrheitlich nicht, wenn sie mehr wollen, mehr Geld, mehr Glamour. Die Nähe zu den Schönen und Reichen, die wir höchstens aus der Klatschpresse oder dem Wirtschaftsteil der Zeitung kennen, ist uns suspekt, da wir selbst sie wohl nie erreichen können. Gleichzeitig dürsten wir aber nach strahlenden Führungspersönlichkeiten vom Schlage Theodor zu Guttenbergs. Insgeheim sind wir enttäuscht, wenn die Spitzenmannschaft so lebt wie wir – in einem piefigen Eigenheim oder einer hundsnormalen Mietwohnung mit oller Familienkutsche davor. Das geben wir zwar nicht gern zu, ist aber so. Natürlich hält uns das nicht davon ab, die Schadenfreude zu genießen, wenn unsere Götter ganz tief fallen.
Nun sollten wir aber innehalten und den „Fall Wulff“ zum Anlass nehmen, um unseren Kompass neu zu justieren: Unsere Wahrnehmung muss sich der Zeit, den Bedürfnissen der politischen Elite anpassen, nicht umgekehrt. Längst haben wir uns daran gewöhnt, auf Pump in den Urlaub zu fahren und überdimensionierte Häuser zu bauen. Wir leben massenweise munter über unsere Verhältnisse. Gleichzeitig wollen wir das unseren Politikern, unserem Bundespräsidenten verweigern? Es ist an der Zeit, über einen Fonds nachzudenken, mit dem wir ihnen helfen können, das Leben zu führen, das sie verdienen.
Wenn jede und jeder von uns nur einen kleinen Beitrag zusätzlich leisten würde, müssten wir nie mehr ermüdende Diskussionen über Urlaube auf Anwesen reicher Politiker-Freunde führen. Die Spitzenpolitiker auf Landes- und Bundesebene könnten rechtzeitig ihre standesgemäßen Ferienwünsche anmelden und bekämen den entsprechenden Urlaubszuschuss unbürokratisch ausbezahlt. Zusätzlich sollten wir erwägen, die Landesbanken um Abteilungen zu erweitern, die diskret, aber mit voller öffentlicher Rückendeckung günstige Politiker-Kredite abwickeln für Notfälle wie „abgelegte Ehefrau muss abgefunden werden“ oder „neue Familie erwartet angemessenes Heim und passenden Lebensstandard“. Wir hätten alle etwas davon. Unsere Spitzenpolitiker könnten sich wieder auf das konzentrieren, wofür sie da sind: Deutschland gut aussehen zu lassen. Und wir könnten sie mit ruhigem Gewissen wählen.
Aus: Rundblick vom 20.12.2011
Das Amt und die Wahrheit
Von Christian Bommarius
Die Anforderungen an das deutsche Staatsoberhaupt – nach der bislang unveröffentlichten BuPrä-Verordnung.
Wie jeder ordentliche Beruf ist auch der Bundespräsident ein Ausbildungsberuf. Doch sind die Voraussetzungen, über die ein Bewerber verfügen, und die Leistungen, die er für die Zulassung erbringen muss, nicht allgemein bekannt. Tatsächlich ist die „Ausbildungs- und Zulassungsverordnung Bundespräsident (BuPrä)“ von 1949 nie veröffentlicht worden. Der Frankfurter Rundschau wurde sie soeben zugespielt und wird hier der Öffentlichkeit vorgestellt. Damit hofft die Zeitung, die aktuelle Debatte um die Berufsausübung des amtierenden Bundespräsidenten zu versachlichen. Ob sich der Amtsinhaber an die Verordnung gehalten hat oder nicht, mögen die Leser entscheiden. Fest steht , dass die Anforderungen der BuPrä-Verordnung an den Berufsausübenden derart anspruchsvoll sind, dass klar wird, warum stets nur ein gelernter Bundespräsident seiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann – es kann immer nur einer der Beste sein. Hier die sieben Artikel der (nicht ganz ernst gemeinten) BuPrä-Verordnung von 1949:
Art. 1 Bundespräsident (nachfolgend: BuPrä) kann nur werden, wer die Würde des Amtes unbedingt respektiert. Für die Würde des Amtes gilt das gleiche wie – gemäß Art. 1 Grundgesetz – für die Würde des Menschen: Sie ist unantastbar. Wenn aber die Verletzung der Würde des Amtes unmöglich i.S. dieser Verordnung ist, dann ist dazu auch der BuPrä nicht in der Lage, unabhängig von seinem Tun oder Unterlassen. Infolgedessen ist der Vorwurf der Würdeverletzung durch den Amtsinhaber stets unbegründet. Das gebietet der Respekt vor der Würde des Amtes, der zuvorderst vom BuPrä selbst zu verlangen ist.
Art.2 BuPrä kann nur werden, wer als Bürgerpräsident angesprochen werden will. Bürgerpräsident i.S. dieser Verordnung ist derjenige BuPrä, der sich lediglich durch Arbeitsplatz, Einkommen, Lebensstil, berufliche Kontakte, dienstlich veranlasste Reisen und Privilegien, also in allem, im übrigen aber in nichts von Bürgern unterscheidet. Diese als Bürgernähe bezeichnete Ununterscheidbarkeit soll sich insbesondere im Verständnis für vom Gesetzgeber geduldete so genannte menschliche Schwächen erweisen, etwa Neigung zu Schnäppchen- oder Schnupperangeboten, unschlagbar niedrigen Tiefstpreisen bei Nah- oder Fernreisen, konkurrenzlos günstigen Baukrediten (unvollständige Aufzählung).
Art. 3 BuPrä kann nur werden, wer nicht allein seinem Amt, sondern auch der Tradition i.S. der christlichen-abendländischen Wertegemeinschaft Respekt erweist. Das gilt insbesondere für die Tradition der Freundschaft. Der BuPrä muss Vorbild der Bürger i.S. dieser Verordnung sein, also ist er zur vorbildlichen Hege und Pflege seiner Freundschaften verpflichtet. Aus seiner weiteren Verpflichtung zur Bürgernähe (vgl. Art.2 ) folgt für den BuPrä zugleich die Notwendigkeit, seine Freunde ausschließlich in Kreisen zu suchen, in denen auch das Geld, der Zaster, die Knete, der Schotter zu Hause sind. Denn nur solche Freunde kommen erfahrungsgemäß der Neigung entgegen, Gratisreisen und Billigstkredite einzuheimsen, entsprechend sind sie zum Nachweis der Bürgernähe des BuPrä unentbehrlich.
Art. 4 Der BuPrä ist der Freundschaft verpflichtet, also auch den Freunden. Diese hat er nach bestem Wissen und Gewissen auszuwählen. Erweisen sie sich als unwürdig – insbesondere durch Verweigerung von Gratisreisen und Billigstkrediten –, ist der BuPrä zur Aufkündigung der betreffenden Freundschaft berechtigt und verpflichtet. Soweit der Leumund seiner Freunde öffentlich angezweifelt wird („Chef einer Drückerkolonne“), ist das unbeachtlich. Insoweit gilt die alte römische Rechtsregel: „Pecunia non olet“ (Geld stinkt nicht). Das gilt auch für seine Eigentümer.
Art. 5 Der BuPrä ist der Wahrheit verpflichtet. Als Mitglied der christlich-abendländischen Wertegemeinschaft gilt für ihn die Weisung des Neuen Testaments: „Eure Rede aber sei: Ja,ja;nein,nein.“ (Matthäus, 5, 37). Demnach ist er verpflichtet, beispielsweise im Falle der Frage, ob er einen besonders bürgernahen, also günstigen Baukredit von einem Mann oder dessen Frau erhalten hat, zu antworten: „Ja, ja; nein, nein.“
Art.6 Der BuPrä ist der Wahrheit verpflichtet, aber auch die Wahrheit dem BuPrä. Entsprechend hat sie sich nur dann und nur so zu zeigen, wenn sie und wie sie vom BuPrä dargestellt wird. Das gebietet der Respekt vor der Würde des Amtes (vgl. Art. 1).
Art. 7 Im übrigen ist der BuPrä verpflichtet, sich nicht erwischen zu lassen.
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